in letzter Zeit ist in der Presse immer wieder darüber berichtet worden, dass einige Logopädie-, Ergo und Physiotherapiepraxen mit den Gesetzlichen Krankenkassen falsch abgerechnet haben. Zu diesen Praxen gehören wir nicht!
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Krankenkassen führen Patientenbefragungen durch.
Immer mehr Krankenkassen schicken ihren Patienten Fragebögen zu, mit denen sie Details zur Behandung in Heilmittelpraxen abfragen. Solche Nachfragen bei den behandelten Patienten werden nicht zufällig durchgeführt, sondern sind in der Regel der Anfang einer Rechnungsprüfung, die oft mit hoher Rückforderungen an die Heilmittel- Praxis endet. Praxisinhaber sollten deshalb sehr genau auf die Einhaltung ihrer Verträge achten.
Physiotherapeuten auf Platz 1der Betrügerliste.
Auch in diesem Jahr stehen die Physiotherapeuten wieder nach Fallzahlen auf Platz eins der Betrügerliste der KKH Allinz. Geht es allerdings um die Schadenssumme, machen ihnen die Apotheker den Rang streitig. Das teilte die KKH Allianz jetzt mit. Praxisinhaber sollten sofort auf die schlechte Presse reagieren und ihre Patienten über die korrekte Vorgehensweise in der eigenen Praxis aufklären
Die schwarzen Schafe entlarven.
Es kommt in der Physiotherapie sehr häufig vor, dass nicht zertifizierte Kräfte Verordnungen abarbeiten, für die sie ein Zertifikat benötigen. Dazu gehören Lymphdrainage, Manuelle Therapie, PNF und dergleichen. Es kann auch sein, dass ein Praxismitarbeiter das Zertifikat hat, aber irgendwann die Praxis wechselt und der Inhaber das nicht meldet. Stattdessen lässt er die Behandlungen von anderen, nicht dafür zertifizierten Mitarbeitern durchführen. Dieser Sachverhalt wird regelmäßig von den Krankenkassen überprüft. Der Behandler muss den Patienten darüber unterrichten, wenn er eine Therapieform nicht durchführen kann.
Helfen Sie uns Falschabrechnungen zu vermeiden!
1. Helfen Sie uns durch zeitliche Flexibilität bei der Terminvergabe:
damit können wir Fristenregelungen der Krankenkassen besser einhalten und Ihre Heilmittelverordnung bleibt gültig.
2. Sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können rechtzeitig ab:
Ihre Unterschrift für eine Therapie, die Sie gar nicht erhalten haben, kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben und wird deshalb in unserer Praxis zu Ihrem Schutz nicht akzeptiert!
3. Nutzen Sie unser Angebot an Selbstzahlerleistungen:
Wir dürfen nur die Leistungen erbringen und mit den Krankenkassen abrechnen, die vom Arzt verordnet wurden. Zusatzwünsche können Sie sich gern auf eigene Rechnung erfüllen!
4. Machen Sie uns auf Fehler aufmerksam:
Wenn Ihnen etwas “komisch” vorkommt, informieren Sie uns bitte darüber- wir nutzen solche Hinweise als Verbesserungsmöglichkeit!
Von den über 30.000 Heilmittelpraxen in Deutschland finden sich nur ganz wenige, die durch falsche Abrechnungen - meistens unwisserlich- Abrechnungsbetrug begannen haben. Mit Ihrer Unterstützung werden wir in unserer Praxis dafür sorgen, dass wir auch zukünftig immer genauso korrekt abrechnen wie gewohnt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Ihr Praxis Scherer- Team
Praxis Scherer- Servicebüro:
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Praxis Scherer
Jahnstraße 2a
69190 Walldorf
Baden-Württemberg
Mo: 8-13 und 14-20 Uhr
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